Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Ausschuss für Bildungsentwicklung, Sport und Betriebsausschuss des Kreises Lippe hat am 15.05.2018 die folgenden neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Jugend- und Gästehäuser (Inselquartiere) beschlossen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inselquartiere des Kreises Lippe auf Norderney und Langeoog ab dem 26.05.2018

1. Allgemeines

(1) Der Kreis Lippe – Eigenbetrieb Schulen (im Folgenden: EBS) – bietet insbesondere Schulen, Kindergärten, Vereinen, Weiterbildungseinrichtungen sowie Familien und Einzelreisenden (im Folgenden: Vertragspartner) die Möglichkeit, einen Aufenthalt in den Jugend- u. Gästehäusern seiner Inselquartiere auf Langeoog und Norderney zu verbringen.

(2) Das Inselquartier Haus Detmold auf Norderney kann ca. 260 Personen in fünf Gebäuden sowie zwei Ferienwohnungen und das Inselquartier Haus Lemgo auf Langeoog ca. 85 Personen aufnehmen. Im Rahmen der räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten werden Klassen bzw. Gruppen gemeinsam auf einer Etage untergebracht.

(3) Die Vertragsbeziehungen beruhen auf den nachfolgenden Geschäftsbedingungen und sind für beide Seiten verbindlich. Abweichungen bedürfen zu ihrer Anwendung der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Beherbergungsvertrages und dieser Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Berichtigung von Irrtümern und Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Erfüllungsort für alle Ansprüche und Gerichtsstand ist Detmold.

(4) Schriftwechsel ist zu richten an:

Kreis Lippe – Der Landrat

Eigenbetrieb Schulen

– Inselquartiere –

Felix- Fechenbach- Str. 5

32756 Detmold

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

(1) Die Anmeldung kann schriftlich (Postweg oder Telefax), telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wenn die Unterbringung zu dem gewünschten Termin möglich ist, erhält der Vertragspartner zwei Ausfertigungen des Beherbergungsvertrags mit den vorgemerkten Buchungsdaten (Termin, Teilnehmerzahl, Reisepreis etc.).

(2) Der Vertragsabschluss ist verbindlich zustande gekommen, wenn eine vom Vertragspartner unterschriebene Ausfertigung des Beherbergungsvertrags innerhalb des dort genannten Zeitraumes beim EBS eingegangen ist. Hat der Vertragspartner Änderungen an den Buchungsdaten vorgenommen, ist für die Gültigkeit das Einverständnis des EBS erforderlich.

(3) Der Vertrag gilt auch als wirksam zu Stande gekommen, wenn eine telefonische oder auf elektronischem Weg eingegangene Buchungsanfrage ohne Änderungen vom EBS angenommen und dem Vertragspartner per E-Mail bestätigt wird. Im Falle von notwendigen Änderungen wird der EBS sich unverzüglich mit dem Vertragspartner in Verbindung setzen.

(4) Schulen, Kindergärten, Vereine und sonstige Gruppen benennen eine verantwortliche Person als Ansprechpartner für die Vorbereitung und Abwicklung des Aufenthaltes.

3. Nutzungsentgelt, Anzahlung

(1) Grundlage für die Berechnung der Gesamtkosten sind die im Beherbergungsvertrag angegebenen Entgelte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die jeweils angegebenen Tagesentgelte sind verbindlich.

(2) Im Beherbergungsvertrag nicht aufgeführte zusätzliche Leistungen (Bustransfer, Fähre, Inselbus auf Norderney, Koffertransport, Kurbeitrag, Servicegebühr für verspätete Anreise etc.) werden bei Inanspruchnahme gesondert berechnet.

(3) Mit Abschluss des Beherbergungsvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % der im Vertrag aufgeführten Gesamtkosten zu entrichten. Der Restbetrag ist 2 Wochen vor Reisebeginn fällig. Innerhalb von vier Wochen nach Reiseende erfolgt eine Abrechnung über eine eventuelle Nachzahlung bzw. Erstattung von Überzahlungen.

(4) In allen Fällen gilt, dass bei Überschreitung des Zahlungszieles Verzug eintritt, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für die Berechnung von Verzugszinsen gelten die Regelungen des BGB.

4. Rücktritt, Ausfallgebühren

(1) Der Vertragspartner kann jederzeit vor Beginn der Reise vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat aus Beweissicherungsgründen schriftlich zu erfolgen.

(2) Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück oder tritt er ohne vom Vertrag zurückzutreten die Reise nicht an, macht der EBS einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend. Dieser berechnet sich bezogen auf den im Beherbergungsvertrag genannten Preis wie folgt:

Rücktritt (=Eingang der Erklärung beim EBS) vor Reisebeginn:

sechs bis > vier Monate: 40 %
vier Monate bis > 14 Tage: 60 %
14 bis 0 Tage: 100 %
des Tagessatzes pro Tag u. gemeldetem Teilnehmer

Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass dem EBS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von den Inselquartieren geforderte Pauschale. Der EBS behält sich im Gegenzug vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, die dem Kunden gegenüber konkret zu beziffern ist, zu berechnen; dann wird vom Kunden dieser Betrag geschuldet.

(3) Der EBS ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Beherbergungsvertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • der Vertragspartner die Durchführung der Reise trotz mehrmaliger Ermahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eventuell anfallende Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners;
  • durch höhere Gewalt oder sonstige nicht zu vertretende Umstände wie z. B. Krieg, Streik, Aufruhr, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien eine wesentliche Beeinträchtigung des Aufenthaltes gegeben ist oder der Aufenthalt nicht durchgeführt werden kann;
  • Zimmer bzw. Betten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Gastes oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
  • er begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vom Gast gebuchten Leistungen den reibungslosen Betrieb oder die Sicherheit der Inselquartiere oder das Ansehen des Kreises Lippe in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dieses dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des EBS zuzurechnen ist;

Bei berechtigtem Rücktritt des EBS vom Beherbergungsvertrag entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

5. Ausgleichszahlung

(1) Der Vertragspartner hat bis zwölf Wochen vor Reisebeginn die Möglichkeit, die Zahl der im Beherbergungsvertrag angegebenen Teilnehmer um max. 10 % zu reduzieren. Danach behält sich der EBS vor, für jede angemeldete, aber nicht teilnehmende Person eine Ausgleichszahlung i. H. von 50 % des im Beherbergungsvertrag vereinbarten Tagessatzes pro Tag zu erheben.

(2) Ausfallgebühren fallen nicht an, wenn Schulen nachweisen, dass Schüler/-innen vor Antritt der Fahrt erkrankt sind, nicht versetzt wurden oder verzogen sind.

6. Leistungsänderungen

Änderungen der Leistungen muss sich der EBS vorbehalten, soweit dies aus technischen, politischen oder witterungsbedingten Gründen, infolge unvorhersehbarer Umstände, höherer Gewalt oder im Interesse eines reibungslosen Verlaufs des Aufenthaltes erforderlich ist. Er verpflichtet sich, den Vertragspartner von nicht unerheblichen Leistungsänderungen unverzüglich zu unterrichten.

7. Preisänderungen

(1) Der EBS bindet sich für 12 Monate an die im Vertrag genannten Preise. Soweit der Reisebeginn mehr als 12 Monate nach Vertragsabschluss liegt, sind die dann jeweils geltenden Preise für das Vertragsverhältnis zu Grunde zu legen.

(2) Unabhängig von der Regelung in Abs. 1 behält sich der EBS aus wichtigen und/oder unvorhersehbaren Gründen (z. B. außergewöhnlichen Steigerungen bei Personal-, Energie- oder Verpflegungskosten) Preisänderungen vor. Er kann diese frühestens sechs Monate nach Vertragsabschluss bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn geltend machen. Sollte die Anpassung 5% des Reisepreises übersteigen, ist der Vertragspartner berechtigt, kostenlos innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung schriftlich vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Für die Fristberechnung ist der Eingang der Erklärung beim Kreis Lippe maßgeblich.

8. Haftung

(1) Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Hausleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, es sei denn, das Inselquartier bzw. Mitarbeiter/-innen haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

(2) Gäste, die fahrlässig oder vorsätzlich Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).

9. Datenschutz

(1) Die vertraglichen Beziehungen werden unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

(2) Zum Zwecke der Durchführung des Buchungsauftrages werden personenbezogene Daten des Buchenden erhoben und gespeichert. Der Buchende stimmt dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte für andere Zwecke erfolgt nicht.

10. Zahlungen

Für Zahlungen sind folgende Bankverbindungen zu verwenden: Konto für Aufenthalte auf

Norderney: IBAN DE67 4765 0130 0000 0787 66
Langeoog:  IBAN DE27 4765 0130 0046 0491 44
bei der Sparkasse Paderborn-Detmold (BIC: WELADE3LXXX)

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